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Geleitet wird die Hochschule vom Rektorat. Vorsitzender des Rektorats ist der Rektor. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.
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die wissenschaftliche Leitung der Hochschule,
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die Vertretung der Hochschule nach außen,
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die Entwicklung und die Umsetzung hochschulpolitischer Ziele.
Unterstützt wird der Rektor bei seinen Aufgaben und in Lehre, Forschung und Wissenschaft durch den Prorektor.
In Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten wird die Hochschule durch den Leiter der Verwaltung, den Kanzler, vertreten. Seine Aufgaben liegen in den Bereichen
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