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Leitung

Geleitet wird die Hochschule vom Rektorat. Vorsitzender des Rektorats ist der Rektor. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.

  • die wissenschaftliche Leitung der Hochschule,
  • die Vertretung der Hochschule nach außen,
  • die Entwicklung und die Umsetzung hochschulpolitischer Ziele.

Unterstützt wird der Rektor bei seinen Aufgaben und in Lehre, Forschung und Wissenschaft durch den Prorektor.

In Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten wird die Hochschule durch den Leiter der Verwaltung, den Kanzler, vertreten. Seine Aufgaben liegen in den Bereichen

  • Personalangelegenheiten
  • Finanzen
  • Recht
  • Hochschulmarketing
  • Wahlangelegenheiten
  • sonstige allg. Verwaltung