FAQ zum Studium

Wie läuft die Einführungsphase zu Beginn des Erstsemesters (im März bzw. September) ab? Muss ich dafür nach Bonn kommen?

Mit wie vielen Fehltagen muss ich wegen der Präsenzzeiten rechnen?

Muss ich an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen?

Wo finden die Präsenzveranstaltungen statt? Muss ich an den Lehrveranstaltungen in meinem Verbandsgebeit teilnehmen? 

Kann ich auch in den Semesterferien Module bearbeiten?

Muss ich die Klausuren am Ende des Semesters schreiben, in dem ich auch zu den entsprechenden Modulen freigeschaltet wurde?

Welche Weiterbildungsmaßnahmen kann ich mir auf das Studium anrechnen lassen?

Was ändert sich für mich, wenn mir Module angerechnet werden?

Was ist das Kolloquium?

Kann ich mir zur Auffrischung meiner Kenntnisse einige Module frei schalten lassen, ohne mich für das Studium einzuschreiben?

Schaffe ich das Studium neben dem Beruf? Wie hoch ist der Arbeitsaufwand für das Studium?

Werden die Studienmaterialen zugeschickt?

Wie muss mein PC ausgerüstet sein, um mit der Lern- und Betreuungsplattform der Hochschule lernen zu können?

Brauche ich die Einwilligung meines Arbeitgebers? 
 



Wie läuft die Einführungsphase zu Beginn des Erstsemesters (im März bzw. September) ab? Muss ich dafür nach Bonn kommen?

Nein oder besser gesagt nur ein Mal, wenn Sie möchten zur speziellen Präsenzveranstaltung für unsere Studienanfänger und am darauffolgenden Tag zur Einführung in die Mathematik für Finanzdienstleister. Die über ca. 4 Wochen laufende Einführungsphase findet in erster Linie online über die Lern- und Betreuungsplattforum der Hochschule statt. Zu Beginn der Einführungsphase erhalten Sie von der Hochschule eine Email mit Ihrem Passwort für die Lernplattform. Anschließend können Sie die Zeit nutzen, um sich auf der internetgestützten Plattform zu orientieren und ihre Funktionen und Abläufe kennen zu lernen. Hierzu gehören z.B. das Testen von Diskussionsforen und Chats, die Nutzung der Pinnwand oder die Planung einer Lerngruppe sowie das Arbeiten mit Studienmaterialien.

Mit wie vielen Fehltagen muss ich wegen der Präsenzzeiten rechnen?

Pro Modul finden durchschnittlich zehn Unterrichtsstunden als Präsenzveranstaltung statt, die i.d.R. an einem Tag abgehalten werden. Bei einer Belegung von 6 Modulen im Semester ist demnach mit ca. 6 Tagen Präsenzzeit zu rechnen. Hinzu kommen die zwei bis drei Tage am Ende des jeweiligen Semesters, an denen Sie die Klausuren schreiben. Bei der Berechnung der Fehlarbeitstage ist zu berücksichtigen, dass die Präsenzveranstaltungen soweit möglich zu 2- bis 3-tägigen Phasen zum Wochenende unter Einbeziehung von Samstagen zusammengelegt werden.

Muss ich an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen?

Nein! Die Teilnahme ist nicht verpflichtend. Allerdings empfiehlt sich die Teilnahme, um prüfungsrelevanter Lerninhalte zu wiederholen und zu verfestigen. Zudem werden die Studierenden bei den Veranstaltungen mit realen Problemen und authentischen Situationen konfrontiert, um gelerntes Fachwissen praxisbezogen anzuwenden.

Wo finden die Präsenzveranstaltungen statt? Muss ich an den Lehrveranstaltungen in meinem Verbandsgebiet teilnehmen?

Die Lehrveranstaltungen finden am Campus in Bonn und an über acht dezentralen Studienzentren statt. Zu jedem Modul werden mehrere Veranstaltungen an verschiedenen Standorten durchgeführt. Es bleibt Ihnen überlassen, an welchem Standort Sie die Veranstaltung besuchen wollen.

Kann ich auch in den Semesterferien Module bearbeiten?

Ja natürlich. Zum einen können Sie die Module nacharbeiten, die Sie bereits mit einer bestandenen Klausur abgeschlossen haben. Auch die Ihnen angerechneten Module können Sie - und dies ist auch empfehlenswert - einsehen, ausdrucken und individuell nachbearbeiten.

Zum anderen gibt die Hochschule jeweils zum Ende des Semesters bekannt, wann und welche Module des Folgesemesters in den Semesterferien freigeschaltet werden.

Muss ich die Klausuren am Ende des Semesters schreiben, in dem ich auch zu den entsprechenden Modulen freigeschaltet wurde?

Nein, dass müssen Sie nicht. Es ist aber empfehlenswert, um die geplante Ablaufstruktur des Studienverlaufsplans beibehalten zu können.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen kann ich mir auf das Studium anrechnen lassen?

Als Spitzeneinrichtung des internen Aufstiegs- und Weiterbildungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe hat es sich die Hochschule zur Aufgabe gemacht, die Durchlässigkeit der Bil­dungswege zu fördern. Die Verzahnung von beruflicher Weiterbildung mit der Bachelor-Aus­bil­dung setzt die Hochschule mit dem speziellen Anrechnungssystem der Fachlehr­gänge zum/r Sparkassenbetriebswirt/in der regionalen Sparkassenakademien um. Die Studienberatung informiert im Einzelnen über die bestehenden Anrechnungsmöglichkeiten.

Was ändert sich für mich, wenn mir Module angerechnet werden?

1. Keine Prüfungen für angerechnete Module
Für das angerechnete Modul muss keine Prüfung mehr abgelegt werden.

2. Verkürzung der Studiendauer oder Reduzierung der Studienbelastung
Jedes angerechnete Modul verkürzt rechnerisch das Studium um einen Monat. Die Hochschule gewährt Ihnen bei der Planung Ihres Studienverlaufs größtmögliche Flexibilität . Bei z.B. 6 angerechneten Modulen haben Sie zum einen die Möglichkeit, die Studienzeit um ein Semester zu verkürzen. Als Alternative können Sie auch kontinuierlich innerhalb der Fachsemester die Studienbelastung reduzieren, indem Sie statt 6 z.B. nur 5 Module je Semester absolvieren. Oder Sie bearbeiten in einem Semester z.B. nur ein oder zwei Module je nach beruflichen oder familiären Gegebenheiten. Den an Ihre Bedürfnisse angepassten Studienverlaufsplan erstellen Sie zusammen mit der Studienberatung.

3. Geringere Gesamtstudiengebühren

200 Euro werden Ihnen pro angerechnetes Modul gutgeschrieben und mit der 6. Halbjahres-Rate der Studiengebühren verrechnet.

Was ist das Kolloquium?

Das ist die mündliche Prüfung zur abgelegten Bachelor-Arbeit, für die in der Regel 15 Minuten angesetzt sind.

Kann ich mir zur Auffrischung meiner Kenntnisse einige Module frei schalten lassen, ohne mich für das Studium einzuschreiben?

Ja, es besteht die Möglichkeit, sich als Gasthörer anzumelden. Im Unterschied zum ordentlichen Studierenden können Gasthörer keine Prüfungsleistungen ablegen. Allerdings stellt die Hochschule bei Besuch der jeweiligen Präsenzveranstaltung eine entsprechende Teilnahmebestätigung aus. Die Gasthörergebühr beträgt pro Studienmodul 160 Euro. Wenn ein Gasthörer sich dann doch noch für die Aufnahme des Bachelor-Studiums entscheidet, werden ihm die Gasthöhergebühren bis maximal zur Höhe der jeweiligen Immatrikulationsgebühr aufgerechnet. 

Schaffe ich das Studium neben dem Beruf? Wie hoch ist der Arbeitsaufwand für das Studium?

Ja, das Studium ist neben der Beruftätigkeit oder auch der Ausbildung zu bewältigen. Dies wurde im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens überprüft und belegt die hohe Erfolgsquote der Studierenden. 

Werden die Studienmaterialen zugeschickt?

Nein, die gesamten Studienmaterialien werden auf der Lern- und Betreuungsplattform als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Diese sind so aufbereitet, dass sie problemlos heruntergeladen werden können.

Wie muss mein PC ausgerüstet sein, um mit der Lern- und Betreuungsplattform der Hochschule lernen zu können?

Neben einem Internetanschluss sollte Ihr PC über eine der drei angegebenen Standardsoftware (Windows 2000 bzw. Windows XP bzw. Windows NT Vers. 4) verfügen. 

Brauche ich die Einwilligung meines Arbeitgebers?

Zum Bachelor-Studium? Nein! Die Befürwortung Ihres Studienwunsches seitens ihres Arbeitgebers ist indes empfehlenswert. Denn das Studienkonzept bietet Ihrem Arbeitgeber eine Vielzahl von Möglichkeiten, Ihre Eigeninitiative zur Höherqualifizierung im Rahmen der institutseigenen Personalentwicklung zu fördern (z.B. durch Sach- und Geldleistungen bzw. Freistellungen von der Arbeit).