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Der Senat der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe ist u.a. zuständig für: - Vorschläge zur Bestimmung des/der Rektors/in,
- die Wahl der Prorektoren,
- die Wahl der Kommissionen,
- den Erlass und die Änderungen von Ordnungen der Hochschule im Einvernehmen mit dem Träger der Hochschule.
Gemäß der Grundordnung der Hochschule besteht der Senat aus elf stimmberechtigten Mitgliedern, die die vier Mitgliedergruppen - Professoren, Studierende, akademische und weitere Mitarbeiter - in unterschiedlicher Stärke vertreten. Weitere Mitglieder des Senats ohne Stimmrecht sind der/die Rektor/in, die Prorektoren, der/die Kanzler/in und die Gleichstellungsbeauftragte. Die derzeit stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind: Mitgliedergruppe | Sitze | Ordentliche Mitglieder | Hochschullehrer/innen | 6 | Prof. Dr. Wolfgang Barth | Prof. Dr. Anne Böhm-Dries | Prof. Dr. Claudia Breuer | Prof. Dr. Susanne Kruse | Prof. Dr. Dieter Rohrmeier | Prof. Dr. Georg Andreas Schmidt | Akademische Mitarbeiter/innen | 1 | Alexandra Düren | Dr. Jens Hunstock | Studierende | 2 | Veronika Feichtner | Christoph Roos | Weitere Mitarbeiter/innen | 1 | Monika Dievernich |
Die Amtszeit der Vertreter der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
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