Steuerrechtliche Behandlung der Studienkosten Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind die Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Werbungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzbar (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Juni 2009, Aktenzeichen VI R 14/07). Einzelheiten hierzu sind in einer Kurzinformation zusammengestellt. Begabtenförderung Berufliche Bildung Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ((BMBF) zielt auf qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die jünger als 25 Jahre sind. Die Qualifizierung ist nachzuweisen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten oder besser als "gut". Durch Zuschüsse zu den Kosten werden fachbezogene berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Die Auswahl der Stipendiaten übernehmen die Stellen, die für die Berufsausbildung zuständig sind, in der Regel die Kammern. Weitere Informationen enthält die Richtlinie Begabtenförderung Berufliche Bildung des BMBF. Aufstiegsstipendium - Studienstipendien für beruflich Begabte Im Rahmen der neuen Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung - Aufstieg durch Bildung - bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung ((BMBF) mit dem Programm Aufstiegsstipendium Frauen und Männern, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen, einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Die Aufstiegsstipendien ergänzen die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich. Mit dem Aufstiegsstipendium wird u.a. ein berufsbegleitendes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert (jährlich 1.700 für Maßnahmenkosten). Weitere Informationen zu dieser Förderung können Sie auf der Website des BMBF abrufen. Stipendien Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine umfassende Online-Datenbank entwickelt, die die Stipendienmöglichkeiten abbildet: www.stipendienlotse.de BAföG Der Besuch der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe ist mit dem Besuch einer staatlichen Hochschule gemäß § 2 Abs. 2 BaföG gleichwertig. D.h., für das Bachelor-Studium an der Hochschule kann grundsätzlich Ausbildungsförderung beantragt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert ausführlich über die Förderungsvoraussetzungen unter www.das-neue-bafoeg.de. KfW-Studienkredit Die KfW-Bankengruppe bietet Studierenden einen Studienkredit an, der im Vergleich zu anderen Angeboten für Studienkredite deutliche Vorteile aufweist. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de. Englische Sprachkompetenz Die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit dem Marktführer für webbasiertes Fremdsprachentraining Auralog. Den Studierenden der Hochschule steht damit ein mediales Zusatzangebot zur Optimierung ihrer Fremdsprachenkompetenzen in Englisch offen. Der von Auralog bereitgestellte Online-Englisch-Sprachkurs bietet eine sehr gute Vorbereitung auf die englischen Studieninhalte der Bachelor-Studiengänge. Die Studierenden der Hochschule profitieren von Sonderkonditionen für das webbasierte Sprachtraining. |