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Studierendenschaft

Die Studierendenschaft setzt sich aus allen eingeschriebenen Studierenden der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen.

Die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule gehört zu den Rechten und Pflichten der eingeschriebenen Studierenden als Mitglieder der Hochschule. Gemäß der Grundordnung der Hochschule ist die Gruppe der Studierenden im Senat, dem zentralen Kollegialorgan der Hochschule, mit zwei Sitzen vertreten. Die Amtszeit der Vertreter der Studierenden beträgt ein Jahr, Wiederwahl ist möglich.

Aufgabe der in den Senat gewählten Studierendenvertreter ist die Wahrung der Interessen aller Studierenden. Dazu zählen insbesondere

  • die Wahrnehmung hochschulpolitischer, fachlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Belange der Studierenden sowie
  • die Pflege regionaler, nationaler und internationaler Studierendenbeziehungen.