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Zugangsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum MBA-Studiengang „Management of Financial Institutions“ sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss als Bachelor (mit mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten) oder von einer Universität bzw. Fachhochschule (z. B. Diplom, Diplom (FH), Magister, Staatsprüfung) mit einer Gesamtbewertung von mindestens „C“ (ECTS-Note) oder 2,7.
  • Englischkenntnisse auf dem Niveau C 1 des europäischen Refe­renzrahmens (z.B. TOEFL iBT: Test of English as a Foreign Language mit 83 Punkten).        
  • Logische Problemlösungsfähigkeit (z. B. durch den GMAT: Gradu­ate Manage­ment Admission Test mit mindestens 500 Punkten).
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren, davon aktuelle einschlägige Berufs­tätigkeit seit mindestens einem Jahr mit erster Führungserfahrung oder als Spezialist.
  • Projektarbeit zu einer praktischen geschäftspolitischen Fragestellung mit Unter­stützung aus der 1. oder 2. Managementebene des Arbeitgebers (Mentor).
  • Festlegung auf eine ausländische Hochschule für den Wahlbereich des Studien­gangs unter Erfüllung deren Zugangsvoraussetzungen.
  • Persönliche Voraussetzungen: Studienmotivation, persönlicher und beruflicher Hintergrund, Interessengebiete.        
  • Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe.

Sofern für die Studienphase im Ausland keine besonderen Anfor­derungen der jewei­ligen ausländischen Hochschule gegeben sind, kann der Nachweis der logischen Problemlösungsfähigkeit im Zulassungsverfahren durch erbrachte Prüfungsleistun­gen an der Hochschule der Sparkas­sen-Finanzgruppe erfolgen.

Das Bewerbungsformular finden Sie hier.

Spezielles Zugangskonzept für diplomierte Sparkassen- und diplomierte Bankbetriebswirte:

Die Hochschule hat für Interessierte mit dem Abschluss "diplomierte/r Sparkassenbetriebswirt/in" bzw. "diplomierte/r Bankbetriebswirt/in" ein spezielles Zugangskonzept für den MBA-Studiengang entwickelt, das zu einer Verkürzung der Dauer des Bachelorstudiums führt. Grundlage dieser Studienzeitverkürzung ist die im Hochschulrecht verankerte besondere Hochschulprüfung (Einstufungsprüfung). Wenn Sie Interesse an diesem Qualifizierungsweg haben, können Sie nähere Informationen zu diesem speziellen Zugangskonzept hier anfordern.