Institutionelle Akkreditierung

In Deutschland hat jede nichtstaatliche Hochschule mindestens einmal ein institutionelles Akkreditierungsverfahren durch den Wissenschaftsrat erfolgreich zu durchlaufen. Als externes Verfah­ren der Qualitätssicherung soll die insti­tutionelle Akkreditierung klären, ob eine nichtstaatliche Hochschule in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen und die notwendigen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Die institutionelle Akkreditierung zielt somit vor allem auf die Sicherung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer privaten Hochschule einschließlich ihres eigenen Systems der Qualitäts­kontrolle. Insgesamt dient dies dem Schutz der Studierenden sowie der Wirtschaft und öffentli­chen Institutionen als künftige Arbeitgeber der Absolventinnen und Absolventen.

Der Wissenschaftsrat hat unserer Hochschule (vomals der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences - Bonn) nach Auflagenerfüllung eine institutionelle Erst-Akkreditierung für zehn Jahre ausgesprochen. Der Akkreditierungszeitraum von zehn Jahren ist die längstmögliche Akkreditierungsdauer, die der Wissenschaftsrat im Rahmen seiner Qualitätssicherungsverfahren vergibt. Nur ausgewählte private Hochschulen haben bislang eine zehnjährige institutionelle Erst-Akkreditie­rung erzielt.

Die Stellungnahme des Wissenschaftsrates finden Sie hier.