Der Hochschulrat übt die Rechtsaufsicht über die Hochschule aus und führt Aufsicht über die Wirtschaftsführung. Ihm obliegen Zustimmungsrechte zur Hochschulentwicklungsplanung und Mitwirkungsrechte bei der Wahl des Rektors und bei Berufungsverfahren.
Der Hochschulrat setzt sich aus seinem Vorsitzenden und mindestens sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier ordentliche Mitglieder des Vorstandes des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) sein sollen.Vorsitzender des Hochschulrates ist der jeweils amtierende Verbandspräsident des DSGV oder ein von ihm beauftragtes Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV. Die Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung des Trägers für die Dauer von jeweils drei Jahren benannt.
Der Hochschulrat setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
- Dr. Joachim Schmalzl | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied | Deutscher Sparkassen- und Giroverband (Vorsitzender)
- Jens Bratherig | Vorsitzender des Vorstands | Kreissparkasse Syke
- Dr. Joachim K. Bonn | Vorsitzender des Vorstands | Sparkasse Duisburg
- Michael Breuer | Präsident | Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
- Dr. Gerd Landsberg | Geschäftsführendes Präsidialmitglied | Deutscher Städte- und Gemeindebund
- Prof. Dr. Christoph Landscheidt | Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort
- Bernhard Lukas | Vorsitzender de Vorstands | Sparkasse Gelsenkirchen
- Gerhard Müller | Vorsitzender des Vorstands | Sparkassen-Versicherung Sachsen
- Dr. Georg Stocker | Vorsitzender des Vorstands | DekaBank Deutsche Girozentrale
- Alexander Wüerst | Vorsitzender des Vorstands | Kreissparkasse Köln