Der Senat der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management ist u. a. zuständig für:
- die Mitwirkung bei der Wahl und Abberufung des Rektors bzw. der Rektorin
- die Wahl des Prorektoren bzw. der Prorektorin
- die Wahl der Kommissionen
- den Erlass und die Änderungen von Ordnungen der Hochschule
Gemäß der Grundordnung der Hochschule besteht der Senat aus elf stimmberechtigten Mitgliedern, die die vier Mitgliedergruppen - Hochschullehrende, Studierende, akademische und weitere Mitarbeitende - in unterschiedlicher Stärke vertreten. Weitere Mitglieder des Senats ohne Stimmrecht sind der Rektor, die Prorektoren, der Kanzler und die Gleichstellungsbeauftragte.
Die aktuellen Mitglieder des Senats sind:
- Philipp Wachter
- Vincent Kreutzmann
Der Senat wird beratend unterstützt durch die Ehrensenatoren unserer Hochschule. Diesen Persönlichkeiten haben sich in herausragender Weise um die Entwicklung der Hochschule, ihrer Lehre und Forschung oder ihrer gemeinnützigen Aufgabe verdient gemacht.