Der Senat der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management ist u. a. zuständig für:
- die Mitwirkung bei der Wahl und Abberufung des/der Rektors/in
- die Wahl des/der Prorektoren/in
- die Wahl der Kommissionen
- den Erlass und die Änderungen von Ordnungen der Hochschule
Gemäß der Grundordnung der Hochschule besteht der Senat aus elf stimmberechtigten Mitgliedern, die die vier Mitgliedergruppen - HochschullehrerInnen, Studierende, akademische und weitere MitarbeiterInnen - in unterschiedlicher Stärke vertreten. Weitere Mitglieder des Senats ohne Stimmrecht sind der Rektor, die Prorektoren, der Kanzler und die Gleichstellungsbeauftragte.
Die aktuellen Mitglieder des Senats sind: