Die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management verleiht den Titel "Honorarprofessor/-in" an Personen, die gemäß § 41 II HG (NRW) in einem an der Hochschule vertretenen Fachgebiet hervorragende Leistungen in der beruflichen Praxis bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre erbringen, die den Anforderungen für hauptamtliche Professorinnen und Professoren entsprechen. Die Verleihung setzt in der Regel eine fünfjährige erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule voraus.
Mit der Ernennung zur Honorarprofessorin bzw. zum Honorarprofessor ist eine regelmäßige Lehrtätigkeit an unserer Hochschule und ein nachhaltiges Engagement in Lehre oder Forschung für unsere Hochschule verbunden.
![]() | Honorarprofessor Der Leiter des Referats Bankgeschäftliche Prüfungen der Deutschen Bundesbank wurde 2018 zum Honorarprofessor unserer Hochschule ernannt. | |
![]() | Honorarprofessor Dr. Christoph Landscheidt, Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort, ist seit 2012 Honorarprofessor unserer Hochschule. | |
![]() | Honorarprofessor Dr. Olaf Langner, Chefsyndikus Leiter Recht, Steuern und Verbraucherpolitik beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, wurde 2017 zum Honorarprofessor unserer Hochschule ernannt. |