Zugang zum Bachelor-Studium in den Studiengängen Banking & Sales und Finance hat, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachweist (§ 49 Abs. 1 HG NRW). Zugang zum Studium hat auch, wer eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweisen kann oder sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat (§ 49 Absatz 2 bis 4 HG NRW). Neben den formalen Zugangsvoraussetzungen erleichtern Ihnen die folgenden persönlichen Merkmale ein erfolgreiches Studieren:
Die Zugangsvoraussetzungen für beruflich qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerbern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung sind in der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (BBHZVO) des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 7. Oktober 2016 geregelt. Danach erhalten beruflich qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerbern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung einen unmittelbaren Zugang zum Bachelor-Studium
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Zugang zum Bachelor-Studium hat, wer die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachweist (§ 49 Abs. 1 HG NRW). Zugang zum Studium hat auch, wer eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweisen kann oder sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat (§ 49 Abs. 2 bis 4 HG NRW).
Voraussetzung für den Zugang zum dualen Bachelor-Studiengang „Bankwirtschaft“ ist darüber hinaus der Nachweis eines Studien- und Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungspartner der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management.
Neben diesen formalen Zugangsvoraussetzungen erleichtern Ihnen die folgenden persönlichen Merkmale ein erfolgreiches Studieren:
Die Informationen zur Zulassung finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung und den spezifischen Regelungen für den Studiengang.
Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Banking & Finance sind
Die Informationen zur Zulassung finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung und den spezifischen Regelungen für den Studiengang.
Für die Zulassung zum MBA-Studiengang „Management of Financial Institutions“ sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Informationen zur Zulassung finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung und den spezifischen Regelungen für den Studiengang.