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Die neue „Immobilien-GbR“ – Auswirkungen und Besonderheiten im Kreditgeschäft

28.10.2024
09:00 - 12:00 Uhr
Online
Thema
Immobilien | Recht & Regulatorik
Zielgruppen
Top-Spezialistin & Top-Spezialist
Format
online
Abschluss
Teilnahmebescheinigung

Mit dem MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) passt der Gesetzgeber die Gesetzeslage zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entscheidend an.  Welche Auswirkungen diese Änderungen auf Ihre Kredit- und Prüfungspraxis haben, erfahren Sie in diesem Webinar. Neu geschaffen wird ein öffentliches Gesellschaftsregister, in welches sich künftig eine GbR eintragen lassen muss, die ein Grundstück erwerben oder veräußern möchte (neue „Immobilien-GbR“).

In diesem 2-teiligen Webinar erhalten Sie einen ganzheitlichen Überblick zu dieser gesetzlichen Novellierung der GbR und erfahren, welche Veränderungen sich daraus für Sie in der Kreditpraxis ergeben.

Inhalte

  • Änderungen beim Immobilienkauf/-verkauf durch eine GbR („Neu-GbR“ und „Bestands-GbR“)
  • Auswirkungen auf die Kreditvertragspraxis (u. a. Darlehensnehmer, Haftung)
  • Ist die Immobilien-GbR künftig Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB)?
  • Handlungserfordernisse für grundpfandrechtliche Besicherung und Sicherheitenverträge (Immobilienerwerb durch „Neu-GbR“; Immobilienerwerb-/verkauf durch eine bereits bestehende, im Grundbuch eingetragene GbR – „Bestands-GbR“)
  • Handlungsempfehlungen fürs Bestandgeschäft

Ihr Mehrwert

  • Sie erhalten Informationen zu der aktuellen und einschneidenden Veränderung der Gesetzeslage durch das MoPeG und den Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre Kreditpraxis.
  • Sie erfahren, was die Schaffung des öffentlichen Gesellschaftsregisters für die neue „Immobilien-GbR“ für Ihre Kreditprozesse bedeutet.
  • Sie erhalten einen Überblick zu den wesentlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb/-verkauf einer GbR, Kredit- und Sicherheitenverträgen.
  • Es wird erörtert, welche Weichen aufgrund der Gesetzesnovellierung vorab für die Bestands-GbR gestellt werden sollten.

Dozent

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RA Thomas Wuschek

Rechtsanwalt
SanExpert

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28.10.2024
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