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Prof. Dr. Martin Scheffel bei ARD-Monitor

In dem Video „Faules Deutschland? Die Minijob-Falle“ der ARD-Sendung Monitor war auch Prof. Dr. Martin Scheffel von der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management als Experte zur Situation geringfügiger Beschäftigung zu sehen.

In seinem Interview verwies Martin Scheffel darauf, dass während der Corona-Pandemie überproportional viele Minijobberinnen und Minijobber ihre Beschäftigung verloren haben – deutlich häufiger als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Damit machte er auf eine strukturelle Verwundbarkeit geringfügiger Beschäftigung aufmerksam, die sich insbesondere in Krisenzeiten zeigt.

Diese Einschätzung knüpft an eine von Martin Scheffel mitverfasste Studie aus dem Jahr 2021 an, die zeigt, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in konjunkturellen Einbrüchen weniger stabil sind als reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/raus-aus-der-minijobfalle-all ).

Im Zuge der zu Beginn des Jahres erfolgten Anpassung der Verdienstgrenze für Mini-Jobs und aufgrund aktueller Reformvorschläge hat die Debatte um das System der Minijobs wieder an Relevanz gewonnen.

Einordnung: Reformbedarf bei Minijobs

An der HFM forscht Martin Scheffel im Themenfeld „Interaktion von Finanzmarkt- und Arbeitsmarktfriktionen“ zu strukturellen Fragen an der Schnittstelle von Finanz- und Arbeitsmärkten.

Aus seiner Sicht bedeutet eine Reform der Minijobs nicht, ab dem ersten Euro volle Sozialversicherungsbeiträge zu erheben. Ziel ist vielmehr ein sanfter Einstieg statt eines abrupten Belastungssprungs. Eine Reform belastet Minijobber nur leicht – entlastet aber viele darüber. Sehr kleine Einkommen würden nur niedrig belastet, Teilzeit und niedrige Vollzeit spürbar entlastet.

Martin Scheffel sieht das Kernproblem nicht im individuellen Verhalten der Beschäftigten, sondern in der bestehenden harten Einkommensgrenze im System. Der abrupte Übergang von beitragsfreier Beschäftigung zu einer deutlich höheren Abgabenbelastung setzt Fehlanreize und erschwert den Übergang in reguläre Beschäftigung.

Ein Reformansatz besteht darin, die heutige Stufenlogik durch eine gleitende Beitragsrampe zu ersetzen – beginnend ab dem ersten Euro Einkommen. Dabei würden sehr kleine Einkommen nur gering belastet, während Beschäftigte oberhalb der heutigen Grenze spürbar entlastet würden. Ziel ist nicht eine Umverteilung zulasten niedriger Einkommen, sondern eine Glättung der Belastung und eine stärkere Anreizwirkung für zusätzliche Arbeitsstunden.

Langfristig würde eine Ausweitung regulärer Beschäftigung sowohl die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung stärken als auch faire Erwerbsperspektiven fördern.