
Zur Zulässigkeit einer von Dritten erstellten „ausländischen“ Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES)
Prof. Dr. Marwan Hamdan erläutert im IKS Praktiker, der Fachzeitschrift für Compliance, Recht und Revision, die Möglichkeiten und Vorteile zur Geldwäscheprävention anhand eines Beispiel-Gutachtens.