Zulassungsvoraussetzungen

Zugang zum Bachelor-Studium in den Studiengängen Banking & Sales und Finance hat, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachweist (§ 49 Abs. 1 HG NRW). Zugang zum Studium hat auch, wer eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweisen kann oder sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat (§ 49 Absatz 2 bis 4 HG NRW).

Neben den formalen Zugangsvoraussetzungen erleichtern Ihnen die folgenden persönlichen Merkmale ein erfolgreiches Studieren:

  • Interesse an einer anwendungsbezogenen Hochschulausbildung
  • Überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft und -fähigkeit
  • Analytisches Denkvermögen
  • Unternehmerische Grundeinstellung und Eigeninitiative
  • Kommunikative Fähigkeiten
  • Medienkompetenz

Die Zugangsvoraussetzungen für beruflich qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerbern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung sind in der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (BBHZVO) des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 7. Oktober 2016 geregelt. Danach erhalten beruflich qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerbern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung einen unmittelbaren Zugang zum Bachelor-Studium

  • auf Grund einer beruflichen Aufstiegsfortbildung,
  • auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (mind. zweijährige Berufsausbildung und eine danach erfolgte mind. dreijährige berufliche Tätigkeit in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf). Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt sind die Führung eines Familienhaushalts, die Kindererziehung und die Pflege eines Angehörigen.
Die Informationen zur Zulassung finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung für Studiengänge an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management und den spezifischen Regelungen für den jeweiligen Studiengang.
 

Zugang zum Bachelor-Studium hat, wer die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachweist (§ 49 Abs. 1 HG NRW). Zugang zum Studium hat auch, wer eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweisen kann oder sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat (§ 49 Abs. 2 bis 4 HG NRW).

Voraussetzung für den Zugang zum dualen Bachelor-Studiengang „Bankwirtschaft“ ist darüber hinaus der Nachweis eines Studien- und Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungspartner der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management.

Neben diesen formalen Zugangsvoraussetzungen erleichtern Ihnen die folgenden persönlichen Merkmale ein erfolgreiches Studieren:

  • Interesse an einer anwendungsbezogenen Hochschulausbildung
  • Überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft und -fähigkeit
  • Analytisches Denkvermögen
  • Unternehmerische Grundeinstellung und Eigeninitiative
  • Kommunikative Fähigkeiten
  • Medienkompetenz

Die Informationen zur Zulassung finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung und den spezifischen Regelungen für den Studiengang.

Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Banking & Finance sind

  • ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss als Bachelor oder ein gleichgestellter Abschluss (§ 49 Abs. 6 HG NRW) in einem Studiengang mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt (mit i. d. R. 210 ECTS-Leistungspunkten). Eine Differenz von bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten bei einem Hochschulabschluss mit 180 ECTS-Leistungspunkten kann durch den Nachweis weiterer Studienleistungen oder durch die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeglichen werden, und
  • Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Die Informationen zur Zulassung finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung und den spezifischen Regelungen für den Studiengang.

Für die Zulassung zum MBA-Studiengang „Management of Financial Institutions“ sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss als Bachelor (mit i. d. R. 210 ECTS-Leistungspunkten) oder von einer Universität bzw. Fachhochschule (z. B. Diplomkaufmann/frau, Diplomkaufmann/frau [FH], MA, Staatsprüfung). Eine Differenz von bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten kann durch den Nachweis weiterer Studienleistungen oder einschlägiger Praxiszeiten nach dem Studienabschluss ausgeglichen werden.
  • Hochschulabschluss mit einer Gesamtbewertung von mindestens „C“ (ECTS-Level). Ist kein ECTS-Level ausgewiesen, muss die Gesamtnote auf mindestens 2,7 lauten.
  • Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B 2 des europäischen Refe­renzrahmens (entsprechend TOEFL iBT: Test of English as a Foreign Language mit 75 Punkten oder im Niveau vergleichbaren Testverfahren).
  • Einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren, davon mindestens ein Jahr mit erster Führungserfahrung oder als Spezialist (Nachweis, z. B. durch einen Arbeitsvertrag mit einem Finanzdienstleistungsunter­nehmen, Stellenbeschreibung oder Zwischenzeugnis).
  • Projektarbeit zu einer praktischen geschäftspolitischen Fragestellung mit Unter­stützung aus der 1. oder 2. Managementebene des Arbeitgebers (Mentor).
  • Schriftliche Einverständniserklärung des Arbeitgebers mit Benennung des Mentors. Insbeson­dere muss der Arbeitgeber den Studierenden für das Projekt, die Abschlussarbeit sowie das Aus­landsstudium im Gesamtumfang von 30 ECTS freistellen oder diese auf die Arbeitszeit anrechnen.
  • Persönliche Voraussetzungen: Studienmotivation, persönlicher und beruflicher Hintergrund, Interessensgebiete.
  • Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management.

Die Informationen zur Zulassung finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung und den spezifischen Regelungen für den Studiengang.