Während im MBA-Studium ein Auslandsaufenthalt Pflichtprogramm ist, besteht für die Bachelor-Studierenden an unserer Hochschule die Möglichkeit, im Rahmen des so genannten Mobilitätsfensters einzelne Studienmodule an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Da sich ein Auslandsaufenthalt für mehrere Monate mit Blick auf die Beschäftigungssituation der Studierenden i. d. R. schwierig umsetzen lässt, eröffnen Kurzzeit-Studienaufenthalte im Format eines Summer-Term-Abroad-Programms einen attraktiven Weg an eine ausländische Hochschule.
College Contact
Dazu arbeitet die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management eng mit College Contact zusammen. College Contact ist offizieller deutscher Repräsentant von knapp 200 Hochschulen im Ausland. Das Unternehmen berät Studieninteressenten zu den Studienmöglichkeiten an den Partnerhochschulen und unterstützt sie im Verlauf des Bewerbungsprozesses.
Die Studierenden können den Service kostenfrei nutzen, um umfassende Hilfestellung für die Planung (z. B. Auswahl der ausländischen Hochschule), Durchführung und Organisation eines Auslandsstudiums zu erhalten.
Die ausländischen Partnerhochschulen bieten jeden Sommer eine wechselnde Auswahl an Kursen im Rahmen der so genannten Summer-Term-Abroad (STA)-Programme an. Vorausgesetzt werden regelmäßig gute Kenntnisse in Englisch. Die allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme an einem STA-Programm ist der TOEFL (Test of English as a Foreign Language).
Bewerbung um ein DAAD-Stipendium
Sie möchten gerne ein Auslandsstudium planen und suchen eine Förderung für diesen Auslandsaufenthalt? Dann empfehlen wir Ihnen eine Bewerbung um ein spezielles Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Der DAAD unterstützt Studierende an Fachhochschulen bei ihren Auslandsaufenthalten. Das Förderprogramm heißt HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende.
Auslandsstudium planen und beantragen
Die Beantragung des Mobilitätsfensters ist bis zum 31. Dezember eines Jahres für das kommende Sommersemester an den Prüfungsausschuss der Hochschule zu stellen. Wird das Mobilitätsfenster für das Wintersemester geplant, ist der Antrag bis zum 30. Juni eines Jahres entsprechend einzureichen.
Weitergehende Informationen zur Planung des Auslandsstudiums im Rahmen des Mobilitätsfensters (Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsverfahren, Studienberatung, Kosten des Auslandsaufenthaltes) leiten wir Ihnen gerne auf Nachfrage per Mail zu.