Haben Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschule abgelegt oder waren Sie in der beruflichen Weiterbildung aktiv? Beide Wege eröffnen Ihnen Anerkennungs- und Anrechnungsmöglichkeiten für das Studium an unserer Hochschule. Die Anerkennung bzw. Anrechnung von Studienmodulen bringt Ihnen neben einem Zeitgewinn auch finanziell große Vorteile. Je angerechnetem Modul erhalten Sie eine Rückerstattung von Studiengebühren: für ein Bachelor-Modul 350 EUR und für ein Master-Modul 750 EUR!
Pauschale Anrechnungsmöglichkeiten von Abschlüssen der beruflichen Weiterbildung
Unsere Hochschule hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Durchlässigkeit der Bildungswege zu fördern. Auf der Bachelor-Ebene setzt unsere Hochschule dies insbesondere mit der pauschalen Anrechnung des Abschlusses "Sparkassenbetriebswirtin bzw. Sparkassenbetriebswirt" der regionalen Sparkassenakademien um. Das seit 2015 geltende Verfahren ermöglicht eine pauschale Anrechnung von nahezu 50 % des Bachelor-Studiums, d.h. dem vom Hochschulrecht maximal zulässigen Anrechnungsumfang.
Für den Abschlussgrad "Sparkassenbetriebswirtin bzw. Sparkassenbetriebswirt" (bzw. gleichwertige Abschlüsse mit anderslautenden Bezeichnungen wie z.B. Bankbetriebswirt regionaler Sparkassenakademien) können angerechnet werden:
- 16 Studienmodule im Studiengang Finance,
- 15 Studienmodule im Studiengang Banking & Sales
Im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens finden diese pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten auf Basis des erbrachten Nachweises über den erlangten Abschluss automatisch Berücksichtigung. Wir beraten Sie gerne hierzu.
Derzeit können folgende weitere zertifizierte Weiterbildungsangebote an unserer Hochschule pauschal auf die Bachelor-Studiengänge Finance bzw. Banking & Sales angerechnet werden:
- Abgeschlossene Weiterbildung zum "Bankfachwirt IHK" bzw. zur "Bankfachwirtin IHK" der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen (bis zu 12 Modulen)
- Abgeschlossene Weiterbildung zum "Betriebswirt Banking & Finance“ bzw. zur "Betriebswirtin Banking & Finance“ der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen (bis zu 8 Modulen)
- Abgeschlossene Weiterbildung zum "Sparkassen-Fachwirt Kundenberatung“ bzw. zur "Sparkassen-Fachwirtin Kundenberatung“ der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen (bis zu 3 Modulen)
Im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens finden diese pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten auf Basis des erbrachten Nachweises über den erlangten Abschluss automatisch Berücksichtigung. Wir beraten Sie gerne hierzu.
Individuelle Anrechnung von Prüfungsleistungen der beruflichen Bildung
Bei Prüfungsleistungen, die an anderen Bildungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbetriebes erlangt wurden, prüft der Prüfungsausschuss unserer Hochschule auf Basis eines individuellen Anrechnungsverfahrens, ob und in welchem Umfang diese Qualifikationen Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und diese entsprechend ersetzen können.
Anerkennung von Hochschulleistungen
Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in einem anderen Studiengang unserer Hochschule erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern durch den Prüfungsausschuss keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen festgestellt und nachgewisen werden.
Anträge zur Anerkennung bzw. zur individuellen Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sind zu richten an den
Prüfungsausschuss der
Hochschule für Finanzwirtschaft & Management
Simrockstraße 4
53113 Bonn