Haben Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschule abgelegt oder waren Sie in der beruflichen Weiterbildung aktiv? Beide Wege eröffnen Ihnen Anerkennungs- und Anrechnungsmöglichkeiten für das Studium an unserer Hochschule - als pauschale Anrechnung oder über einen individuellen Anrechnungsantrag.
Die Anerkennung bzw. Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen bringt Ihnen neben einem Zeitgewinn auchfinanziell große Vorteile. Je angerechnetem Modul gibt es für Sie eine Ersparnis bei den Studiengebühren: für ein angerechnetes Bachelor-Modul 350 EUR und für ein angerechnetes Master-Modul 750 EUR!
Pauschale Anrechnungsmöglichkeiten von Abschlüssen der beruflichen Weiterbildung
Unsere Hochschule hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Durchlässigkeit der Bildungswege zu fördern. Auf der Bachelor-Ebene setzt unsere Hochschule dies insbesondere mit der pauschalen Anrechnung des Abschlusses "Sparkassenbetriebswirtin bzw. Sparkassenbetriebswirt" der regionalen Sparkassenakademien um. Das seit 2015 geltende Verfahren ermöglicht eine pauschale Anrechnung von nahezu 50 % des Bachelor-Studiums, d.h. dem vom Hochschulrecht maximal zulässigen Anrechnungsumfang.
Für den Abschlussgrad "Sparkassenbetriebswirtin bzw. Sparkassenbetriebswirt" (bzw. gleichwertige Abschlüsse mit anderslautenden Bezeichnungen wie z.B. Bankbetriebswirt regionaler Sparkassenakademien) können angerechnet werden:
- 16 Studienmodule im Studiengang Finance,
- 15 Studienmodule im Studiengang Banking & Sales
Im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens finden diese pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten auf Basis des erbrachten Nachweises über den erlangten Abschluss automatisch Berücksichtigung. Wir beraten Sie gerne hierzu.
Derzeit können folgende weitere zertifizierte Weiterbildungsangebote an unserer Hochschule pauschal auf die Bachelor-Studiengänge Finance bzw. Banking & Sales angerechnet werden:
- Abgeschlossene Weiterbildung zum "Bankfachwirt" bzw. zur "Bankfachwirtin" der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen (bis zu 12 Modulen)
- Abgeschlossene Weiterbildung zum "Betriebswirt Banking & Finance“ bzw. zur "Betriebswirtin Banking & Finance“ der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen (bis zu 8 Modulen)
- Abgeschlossene Weiterbildung zum "Sparkassen-Fachwirt Kundenberatung“ bzw. zur "Sparkassen-Fachwirtin Kundenberatung“ der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen (bis zu 3 Modulen)
- Englisch-Zertifikat (mind. Level B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein)
Im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens finden diese pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten auf Basis des erbrachten Nachweises über den erlangten Abschluss automatisch Berücksichtigung. Wir beraten Sie gerne hierzu.
Individuelle Anrechnung von Prüfungsleistungen der beruflichen Bildung
Bei Prüfungsleistungen, die an Bildungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbetriebes erlangt wurden und nicht in der obenstehenden Liste der pauschalen Anrechnungen aufgeführt sind, prüft der Prüfungsausschuss unserer Hochschule auf Basis eines individuellen Anrechnungsverfahrens, ob und in welchem Umfang diese Qualifikationen Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und diese entsprechend ersetzen können.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen zur Prüfung der Anrechnungsmöglichkeiten an den Studierendenservice.
Anerkennung von Hochschulleistungen
Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in einem anderen Studiengang unserer Hochschule erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern durch den Prüfungsausschuss keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen festgestellt und nachgewisen werden.
Für die Anerkennung Ihrer Hochschulleistungen nutzen Sie bitte den vorgesehenen Antrag.