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Studienfinanzierung

In Wissen investieren

Studien­finanzierung leicht gemacht

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Vielfältige Fördermöglichkeiten nutzen

Ein gutes Studium hat seinen Preis. Auch bei uns. Doch die Studienfinanzierung ist kein Grund, die Studienwahl vom eigenen Kontostand abhängig zu machen. Denn es gibt ein facettenreiches Angebot an individuellen Fördermöglichkeiten - durch unsere Hochschule, Ihren Arbeitgeber oder durch zahlreiche private und staatliche Förderprogramme, die Ihre Karriereziele Wirklichkeit werden lassen

Unsere Förderung für Sie!

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Studienfinanzierung mit speziellen Stipendienprogrammen, vielen Unternehmenskooperationen und nicht zuletzt mit motivierendem Anrechnungsbonus und kostenloser Verlängerung des Studiums. Einfach nach rechts swipen!

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HFM-Stipendienprogramme
Unser Ziel: Gewinnung von High Potentials für eine Führungskarriere!

Aktuell bietet die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management High Potentials, die einen Master-Abschluss anstreben, drei Stipendienprogramme:

  • Stipendienprogramm für talentierte Frauen bei Einschreibung in den Master-Studiengang "Banking & Finance"
  • Stipendienprogramm bei Anmeldung zum Studienprogramm "Lehrinstitut mit MBA" 
  • Spezielles Stipendienprogramm für talentierte Frauen bei Anmeldung zum Studienprogramm "Lehrinstitut mit MBA"

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Ihr Arbeitgeber als Promotor!
Zählen Sie zu unseren Studierenden, die durch ihren Arbeitgeber gefördert werden.

Viele Studierende an unserer Hochschule werden von ihrem jeweiligen Arbeitgeber finanziell unterstützt. Ob mit einer (Teil-)Finanzierung der Studiengebühren, Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung für mehr Zeit im Studium - jede Form der Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber ist für Ihren Studienerfolg sehr wertvoll!

Trauen Sie sich und gehen Sie auf Ihren Arbeitgeber zu, um Ihre individuellen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Engagement und Motivation für die eigene Weiterbildung werden sicher belohnt! Das zeigen unsere Kooperationen mit über 300 Unternehmen, insbesondere aus der Finanzwirtschaft, und die getroffenen Weiterbildungsvereinbarungen mit unseren Studierenden, die sich für uns entschieden haben.

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Durch Anrechnung sparen!
Schneller studieren und zugleich weniger Studiengebühren bezahlen.

Das geht, indem Sie aus Ihrem bereits erlangten Wissen Kapital machen: Durch Anerkennung bzw. Anrechnung von erbrachten Vorleistungen an einer anderen Hochschule oder im Rahmen der beruflichen Weiterbildung.

Je angerechnetem Modul gibt es für Sie eine Ersparnis bei den Studiengebühren: Abhängig vom jeweiligen Studiengang können Sie für ein angerechnetes Modul 150 EUR bis hin zu 750 EUR sparen!

Mehr erfahren

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Das Studium kostenlos verlängern!
Bei Bedarf lässt sich die Studienzeit im Bachelor-Studium flexibel verlängern - und das kostenlos für ein Semester.

Das Leben hat bekanntlich seine eigenen Regeln und kann selbst die beste Planung durcheinanderbringen. Damit Ihr Bachelor-Studium an der HFM immer zu Ihnen und Ihrem Leben passt, haben Sie die Möglichkeit, es individuell anzupassen und auch kostenfrei zu verlängern. So bleibt bei uns für Sie das 8. Semester studiengebührenfrei! Und wenn Sie noch mehr Zeit für Ihr Studium benötigen, können Sie das Studium zu einer deutlich reduzierten Semesterrate (900 EUR/Semester) fortführen.  

Absetzbarkeit der Studienkosten 

Aufwendungen für ein Studium können Sie bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben oder als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. So können Sie für eine Zweitausbildung bis zu 42 Prozent der Studiengebühren sparen

Inwiefern sich Studiengebühren oder Aufwendungen überhaupt von der Steuer absetzen lassen, hängt in erster Linie davon ab, ob Sie mit einem Studium an unserer Hochschule eine Erstausbildung oder bereits eine Zweitausbildung durchlaufen.

Studium als Erstausbildung
  • Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit: Sie haben bislang weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen.
  • Aufwendungen für ein Studium als Erstausbildung sind begrenzt als Sonderausgaben abzugsfähig, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € im Kalenderjahr.
Studium als Zweitausbildung
  • Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit: Sie haben bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen.
  • Aufwendungen für die Zweitausbildung wie z.B. ein Master-Studium, können Sie als Werbungskosten unbeschränkt geltend machen. D. h. die Werbungskosten reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen und es erfolgt eine entsprechende Steuerrückzahlung.*
  • Sollte die Höhe der Werbungskosten die Höhe Ihrer Einkünfte des Jahres übersteigen, werden die Aufwendungen in voller Höhe als Verlustvortrag vom Finanzamt vermerkt. Sobald das Bruttoeinkommen entsprechend höher liegt, wird der Verlustvortrag von dem versteuerten Einkommen abgezogen und es erfolgt die entsprechende Steuerrückzahlung.*  

* Die Angaben dienen lediglich einem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. D.h. die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die auf die jeweilige persönliche Situation eingeht. Wir können keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.    

Absetzbare Aufwendungen

Alle mit dem Studium verbundenen Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen u.a.:

  • Immatrikulations-, Prüfungs- und Studiengebühren   

  • Fahrt- und Reisekosten für den Besuch von Präsenzveranstaltungen 

  • Übernachtungs- und Hotelkosten bei Prüfungen oder Lehrveranstaltungen an anderen Orten  

  • Verpflegungspauschalen 

  • Fachbücher sowie Arbeits- und Lehrmittel wie Computer, Drucker, oder Software  

  • Häusliches Arbeitszimmer, Büro und Schreibmaterialien

Staatliche Förderung von akademischer Bildung

Und nicht zu vergessen sind die Finanzierungsmöglichkeiten des Studiums über die Aufnahme eines Kredits oder den umgekehrten Generationsvertrag.  

BaföG

Der Besuch der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management ist mit dem Besuch einer staatlichen Hochschule gemäß § 2 Abs. 2 BaföG gleichwertig. D. h. für das Bachelor-Studium an der HFM kann grundsätzlich Ausbildungsförderung beantragt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert ausführlich über die Förderungsvoraussetzungen.

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KfW-Studienkredit

Die KfW-Bankengruppe bietet Studierenden einen Studienkredit an, der im Vergleich zu anderen Angeboten für Studienkredite deutliche Vorteile aufweist.

Mehr erfahren

Bildungskredit der Bundesregierung

Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern, Schülerinnen und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungs- und Studienphasen eine zinsgünstige Förderung an, die neben BAföG-Leistungen und dem eigenen Einkommen bezogen werden kann.

Mehr erfahren

Bildungs- bzw. Studienfonds

Bildungs- bzw. Studienfonds sind eine Alternative zum Studienkredit. Grundlage dieser Finanzierungsform ist der umgekehrte Generationenvertrag: Nach einem Bewerbungsprozess werden bankenunabhängig und sozialverträglich Studienfinanzierungen für ein Studium angeboten. Das Besondere ist, dass der bezogenen Finanzierungsbetrag erst nach Abschluss des Studiums einkommensabhängig über einen bestimmten Zeitraum zurückgezahlt wird.

Mehr erfahren

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Portrait Ute Berg

Ute Berg

Studienberaterin und Koordinatorin für Anrechnungsverfahren
0228 204-9918
Portrait Julia Wilhelm

Julia Wilhelm | B.A.

Studienberaterin
0228 204-9969

Infos

Nicht länger warten!

Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten eines Studiums an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management und gehen Sie mit uns den nächsten Karriereschritt.

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